Interview mit Erika Schwabe, Leiterin der Lebensmittelausgabe an der Auferstehungskirche
Schokonikoläuse im Mai? Erika Schwabe lacht, „Ja, das kann es schon mal geben. Die sind ja noch nicht abgelaufen. Zurzeit in der Coronakrise, da bekommen wir manchmal weniger Ware von der Tafel. Heute waren es überwiegend Süßigkeiten. Die bekommen dann vor allem die Familien mit Kindern. Manchmal müssen wir sogar wichtige Lebensmittel wie Mehl oder Eier zukaufen, damit wir unseren Leuten, die darauf angewiesen sind, das Notwendige geben können“.
Was bedeutet Speisekammer? „Wir bekommen von der Tafel* die Lebensmittel, die sie übrighaben. Diese verteilen wir in Kisten an Menschen, die bei uns registriert und berechtigt sind.“
Wer ist berechtigt? „Erst einmal darf jeder kommen, der nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt. Zum Beispiel ALG II, Menschen mit einer sehr geringen Rente, Alleinerziehende mit geringem Einkommen oder Geringverdiener. Wir haben auch eine Gruppe, die „Halāl“**-Lebensmittel bekommt.“
Wie hat es begonnen? „Begonnen hat es vor 10 Jahren. Da gab es einen Aushang von Angela Köhnlein, die Helfer für die Speisekammer suchte, die sie gerade in der Kirche ins Leben rufen wollte. Von den ca. 20 Leuten, die sich damals gemeldet haben, sind noch Elisabeth Erkelenz und ich übrig.“
Frau Schwabe, Sie leiten jetzt das Team und die Ausgabe mit viel Enthusiasmus und Engagement, ist das nicht manchmal sehr anstrengend? „Ja anstrengend ist das wohl, und wir freuen uns schon auf die Ferien. Doch ich muss sagen, ich habe im Laufe der Jahre ein so super Team gewonnen. Ich kann mich auf alle verlassen, und trotz dass es manchmal wirklich hoch her geht, haben wir Spaß und können miteinander lachen.“
*Tafel ist die Bezeichnung für eine gemeinnützig Hilfsorganisation, die Lebensmittel, die in Supermärkten, Bäckereien, usw. nicht mehr verkauft werden, einsammelt und an Bedürftige verteilt oder gegen geringes Entgelt abgibt.
**Halāl ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind.
Ein Text von Uta Walger. Das Interview führte Friederike Hepner-Ramm.
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