Die christliche Taufe

Die Taufe ist die Aufnahme eines Menschen in die weltweite christliche Gemeinschaft. 
Dabei wird ihm Gottes Segen zugesprochen, der zugleich Gottes Anspruch auf das Leben
des Getauften bezeugt. Ein Taufspruch aus der Bibel soll den Täufling begleiten auf 
seinem Lebensweg. 

Taufe

Wer darf getauft werden?

Alle Menschen dürfen getauft werden, unabhängig davon wie alt sie sind, und ob ihre Eltern Christen sind oder waren. Jeder Mensch wird nur einmal in seinem Leben getauft. Die Taufe durch einen katholischen Priester ist dabei genauso gültig wie die Taufe durch eine protestantische Pfarrerin oder einen Pfarrer.  In Notfällen kann jede Christin oder jeder Christ eine Taufe vollziehen, ein besonderes Amt ist nicht Voraussetzung.

Welche Rolle spielen die Paten?

Nach Möglichkeit sollen an die Seite des Täuflings, besonders wenn es sich um ein Kind handelt, Patinnen und Paten treten. Die Anzahl der Paten kann frei gewählt werden. Mit der Taufe übernehmen sie ein kirchliches Amt, begleiten den Lebensweg des Täuflings und erinnern ihn an die Verheißung und den Anspruch seiner Taufe. Die Paten müssen deshalb Mitglied einer christlichen Kirche sein. Voraussetzung für die Taufe ist, dass ein Elternteil evangelisch ist. Sollte das nicht der Fall sein, kann das Presbyterium der Taufe zustimmen, wenn es mindestens einen evangelischen Paten gibt.

Wo findet die Taufe statt?

Die Taufe findet in der Regel am Sonntag im Gemeindegottesdienst statt. Damit soll sichtbar werden, dass der Täufling von nun an in die Gemeinschaft der Kirche und der Gemeinde aufgenommen ist. Eigene Taufgottesdienste sind jedoch möglich, sie können in einer unserer drei Kirchen gefeiert werden oder auch an einem anderen schönen Ort, z.B. im eigenen Garten oder im Kirchgarten. 

An wen wende ich mich?

Die Taufe wird in der Regel in der Gemeinde gefeiert, wo der Täufling seinen ersten Wohnsitz hat und vom dortigen Ortspfarrer bzw. der Ortspfarrerin vollzogen. Für Taufen in einer anderen Gemeinde sollte die Zustimmung aus der  Ortsgemeinde eingeholt werden. Die Paten benötigen eine Bescheinigung ihrer Kirchengemeinde, dass sie dort Mitglied sind. Diese Patenbescheinigungen stellt das  Gemeindeamt oder der Pfarrer/die Pfarrerin am Wohnort aus.

  • Wir haben Zeit

    Wir haben Zeit für Sie!

    Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, bieten ein offenes Ohr, Verschwiegenheit, geistlichen Beistand oder ganz praktischen Rat. Zu persönlichen Gesprächen sind wir gerne bereit, sprechen Sie uns an! Wir sind da für Sie und die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.

    Hier finden Sie alle Kontaktdaten im Überblick.